Ungeschwärztes Urteil verletzt das Persönlichkeitsrecht

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Am 26. September 2008 veröffentlichte Herr … unter der URL: … den aus Anl. K 2 ersichtlichen Beitrag, dem das (fast) vollständige Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 04. September 2008 angefügt war; unkenntlich gemacht waren lediglich Name und Anschrift des dortigen Beklagten und der Name und ein Teil der Anschrift des Prozessbevollmächtigten des dortigen Beklagten......
Wie das Landgericht im Grundsatz zutreffend ausgeführt hat, besteht zwar die Störerhaftung des Host-Providers nicht grenzenlos......
Quelle:presserecht-aktuell.de/LG Hamburg Aktenzeichen: 325 O 85/09
 
Ja hier sollte man immer vorsichtig sein.
Daher bitte niemals den vollen Namen oder gar eine Anschrift oder Telefonnummer veröffentlichen. Steht sowas irgendwo im Impressum, so linkt dahin bitte.
 
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