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Sieg der Verbraucherzentrale Hamburg
Haspa: Telefonwerbung bleibt gerichtlich verboten
Haspa: Telefonwerbung bleibt gerichtlich verboten
Besonders nach der Lehman-Pleite wurde deutlich: Tausenden von Kunden der Banken und Sparkassen waren die undurchsichtigen Zertifikate nach einem illegalen Werbe-Telefonat angedreht worden. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab, dass 56 Prozent der bei der Verbraucherzentrale ratsuchenden Lehman-Geschädigten von der Bank oder Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Die Haspa ist als Verkäufer der Lehman-Zertifikate in Hamburg besonders häufig vertreten – nach eigenen Angaben in 3.700 Fällen.
Doch schon vor der Lehman-Pleite hatten sich Kunden bei der Verbrau*cherzentrale Hamburg über die nervigen Werbeanrufe der Haspa be*schwert. In Gesprächen zwischen der Verbraucherzentrale und der Ham*burger Sparkasse gelobte diese Besserung. Doch offenkundig betrieb das Geldinstitut die rechtswidrige Praxis weiter. Im Juli 2008 reichte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein. Das Urteil bestätigt die Auf*fassung der Hamburger Verbraucherschützer................aus dem link
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