Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
22.10.2010
Keine Vorkasse bei Partnervermittlung
Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle
Zitat:
Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. "Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden", stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: "Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!" .........................
Ob Kündigung oder Widerruf - Partneragenturen haben schlechte Karten, wenn der Kunde nicht mehr will, denn sie dürfen nach gesicherter Rechtsprechung ihre Honorare nicht gerichtlich einklagen. Deshalb ist es auch unzulässig, Kunden einen Gerichtlichen Mahnbescheid zuzustellen; tun sie das trotzdem, sollten Betroffene vorsorglich sofort Widerspruch einlegen.
Um trotz dieser klaren Rechtslage abzusahnen, kassieren sie in der Regel schon bei Vertragsschluss möglichst hohe Summen oder ein Überweisungsformular, nötigen in manchen Fällen Verbraucher sogar zum sofortigen Abheben am Geldautomaten. Gern lassen sie sich überdies Erklärungen unterschreiben, wonach sie angeblich zum Vertragsabschluss bestellt worden seien. ...............mehr darüber im link
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Vorsicht! Abzocke mit Kontaktanzeigen