Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Für Internetabo nur bei Vertrag bezahlen
Verbraucherzentrale rät zur Hardcopy als Nachweis
Zitat:
"Statt übereilt zu zahlen sollten Betroffene bei Zweifeln an einem Vertrag den Anbieter per Einwurfeinschreiben auffordern, erst einmal den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen", rät Jurist Richter. Auch zu diesem Zeitpunkt kann es noch helfen, wenn man zum Beispiel durch ein Screenshot (Kopie des Bildschirminhaltes) selbst belegen kann, dass die Kosten nicht deutlich erkennbar sind. Vorbeugend sollte man diese am besten schrittweise von jeder Seite anfertigen, indem man die Ansicht mit der Taste "Druck" rechts oben auf der Tastatur kopiert und dann mit der Tastenkombination "Strg" + "V" in ein Word-Dokument einfügt. Hilfreich ist auch ein Blick ins Impressum, welches Firma, Vertretungsberechtigte, ladungsfähige Anschrift und Umsatzsteuer-ID enthalten muss.
Häufig ignorieren unseriöse Unternehmen die Aufforderung zur Vorlage eines Vertragsnachweises und mahnen weiter, oft über Anwälte oder Inkassobüros. Wenn man jedoch einen Klarstellungsversuch schriftlich oder durch Zeugen belegen kann, muss man auf weitere Mahnungen nicht mehr reagieren. Man sollte sich auch nicht von beigefügten Urteilen einschüchtern lassen - in jüngster Zeit wird gern auf ein Urteil des Amtsgerichts Witten verwiesen, das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale jedoch nicht pauschal anwendbar ist, insbesondere bei dem schnelllebigen Medium Internet.
Erst ein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid erfordert zwingend wieder aktives Handeln durch einen fristgerechten Widerspruch, wie er im Bescheid dargestellt ist. Wer sich unsicher fühlt, erhält individuellen Rat ...........................mehr im link
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