Partnervermittlung – Geschäft mit der Einsamkeit
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Denn in manchem Fall erhält der Kunde keine oder keine brauchbaren Informationen und soll dann dafür teilweise horrende Summen bezahlen. Das zeigt ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Dort hatte ein Kunde an eine Partneragentur insgesamt 6000 Euro gezahlt und dafür lediglich jeweils den Namen und die einfachen Kontaktdaten von sechs potenziellen Kandidaten erhalten. Dieses Vermittlungsgeschäft beurteilten die Richter als sittenwidrig gemäß § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da hier Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander standen. Das Institut musste dem Kunden daher die 6000 Euro zurückzahlen.......................mehr darüber im link
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