Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

siebendreissig

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Endlich ist es durch, das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung. Fast zumindest.

Das Verfassungsgericht entschied am 19. 03. das die Speicherung generell zwar erst einmal rechtlich in Ordnung sei, die Verwendung der Daten gemäß ,§113b des Telekommunikationsgesetzes, aber nur in schweren Fällen möglich sein soll.

Zumindest bis am 01.09. diesen Jahres erneut verhandelt wird.

Durch einen Eilantrag am 01.01. diesen Jahres von rund 30.000 Verbrauchern kam die Sache vor das Verfassungsgericht.

Vor kurzem, ührte das Max-Plank Institut eine Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung durch. Dieses Gutachten wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, analysiert und kam zu folgendem Ergebnis:

…ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte…
Tutsi berichtet in seinem Blog
Filesharer können demnach nicht mehr verfolgt werden, da die Verbindungsdaten nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen
Diesem Punkt schloss sich auch der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar an.

Derweil wurde auch von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der Rücktritt gefordert.
 

schnippewippe

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BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen

BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen

Die Hängepartie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lähmt dem Bundeskriminalamt zufolge die Aufklärung von Internet-Verbrechen. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundesriminalamts (BKA), laut dpa. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seitdem der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke. Bei mehr als zwei Drittel der unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie................weiter im link.
 

schnippewippe

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Union will Speicherung von Verbindungsdaten durchpauken

Union will Speicherung von Verbindungsdaten durchpauken
Die CDU will die FDP mit einer "öffentlichen Kampagne" schnell zu einem neuen Gesetz für die umstrittene Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten bewegen.......................................
................................Ein Treffen zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am vergangenen Montag hätte in diesem Punkt keine Einigung gebracht.
Die Ministerin hatte noch als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt........................mehr im link
 

schnippewippe

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BKA-Vorratsdatenspeicherung -oft wird den Beamten der Zugriff verweigert

BKA-Vorratsdatenspeicherung -oft wird den Beamten der Zugriff verweigert

Das Papier des Bundeskriminalamts (BKA) umfasst 16 Seiten und trägt den Stempel „VS – nur für den Dienstgebrauch“. Weil das Dokument unter keinen Umständen öffentlich werden soll, möchte es das BKA selbst für die interne Internetplattform „Extrapol.de“ der Polizei sperren. Angesichts der Brisanz ist die Geheimniskrämerei verständlich. Denn in dem Papier, das WELT ONLINE vorliegt, beklagt das BKA die eigene Ohnmacht..........weiter im link
 

schnippewippe

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Die Angstkampagne des BKA

Die Angstkampagne des BKA

Ermittler wollen, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder gilt. Mit der Union bauen sie an der Drohkulisse der "Schutzlücken". Die es so aber gar nicht gibt. Eine Analyse von Kai Biermann
Wenn Politiker etwas verkaufen wollen, verwenden sie möglichst plakative Schlagworte. In der Debatte um die umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Vorratsdatenspeicherung reden Befürworter derzeit gern von "Sicherheitslücken" oder "blinden Flecken". Die gebe es, argumentieren Innenministerium und Bundeskriminalamt (BKA), weil man keinen Zugriff mehr auf Verbindungsdaten habe. Die Aufklärungsquote bei Taten im Internet sei dramatisch gesunken, Zahlen zwischen einem und 20 Prozent werden nun ventiliert............weiter im link
 

schnippewippe

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Justizministerin wendet sich gegen de Maizière

« Persönlichkeitsprofile im Netz und Geodatendienste sollen möglich bleiben
Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin wendet sich gegen de Maizière

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mobilisiert im Streit um die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nun ihre Partei. In einem Strategiepapier an die FDP-Bundestagsfraktion bestreitet die Ministerin Lücken in der Verbrechensbekämpfung und geht damit auf Konfrontationskurs zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", heißt es in dem Papier. Dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe, sei nicht bewiesen. In dem vierseitigen Strategiepapier wendet sich die Ministerin auch gegen die Behauptung des Bundeskriminalamtes, es könne durch den Stopp der Vorratsdatenspeicherung zahlreiche Verbrechen nicht aufklären...........................aus dem link
 

schnippewippe

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Reform der Vorratsdatenspeicherung gefordert Eine Reform der Vorratsdatenspeicherun

Reform der Vorratsdatenspeicherung gefordert

Eine Reform der Vorratsdatenspeicherung sei in engen Grenzen notwendig, sagte Berlins Innensenator. Allerdings diene sie eher der Bekämpfung schwerer Straftaten als der Terrorabwehr. Am Mittwoch hatte Bundesinnenminister de Maizière eine Terrorwarnung für Deutschland ausgesprochen. _mehr
Hier die Kurzfassung aber mit

Video über * Gespannte Sicherheitslage in Berlin, 17.11.10
* Erhöhte Terrorgefahr, 17.11.10
 

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EU droht Berlin mit Verfahren wegen Datenspeicherung

EU droht Berlin mit Verfahren wegen Datenspeicherung

Schnellstmögliches" Vorlegen von Gesetz gefordert

Die EU-Kommission hat nach einem Medienbericht der Bundesregierung ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags angedroht, sollte diese nicht "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Das Speichern von Telekommunikationsdaten sei ein wertvolles Instrument der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden und in manchen Fällen "unverzichtbar" zur Verbrechensbekämpfung, heißt es laut "Spiegel" in einem Kommissionsbericht. Die Einschätzungen der Kommission stärken die Position der deutschen Konservativen und der Sicherheitsbehörden, die seit Monaten ein neues Gesetz fordern..................mehr im link
 

schnippewippe

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EU-Kommission will Richtlinie überarbeiten

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung:
EU-Kommission will Richtlinie überarbeiten

* In mehreren EU-Staaten Probleme mit Datenschutz
* Malmström will noch heuer Änderungen vorschlagen
Nach Problemen mit dem Datenschutz in mehreren EU-Staaten will die EU-Kommission die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten überarbeiten. Sie werde noch in diesem Jahr Änderungsvorschläge vorlegen, sagte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag in Brüssel. "Es gibt Raum für Verbesserungen."

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist von den jeweiligen Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien und Rumänien gekippt worden. Außerdem haben Schweden und Österreich die Richtlinie bisher nicht in nationales Recht überführt. Malmström machte aber klar, dass die EU-Staaten "die Regeln befolgen müssen" und die Richtlinie umzusetzen hätten.

Einzelheiten der geplanten Änderungen nannte die EU-Kommissarin nicht. Sie wolle zuerst mit den EU-Staaten, dem Europaparlament, Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft beraten, sagte sie. Malmström erklärte, die großen Unterschiede unter den EU-Staaten bei der Umsetzung der Richtlinie seien unbefriedigend.

So würden die Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren reichen, und auch im Hinblick auf den zugelassenen Verwendungszweck und die rechtlichen Verfahren zur Datenabfrage gebe es erhebliche Unterschiede. Die Kommission wolle auch prüfen, inwieweit die Kostenerstattung für die Telekommunikationsbetreiber einheitlicher geregelt werden kann............mehr im link
 
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