AG Gelnhausen: Zum Erlöschen des Widerrufsrechts ohne vorherige Widerrufsbelehrung

schnippewippe

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AG Gelnhausen: Zum Erlöschen des Widerrufsrechts ohne vorherige Widerrufsbelehrung


...................Zu beachten ist, dass sich zwischenzeitlich jedoch die Gesetzeslage geändert hat und bestimmt, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erst erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Vollständige Erfüllung bedeutet, dass der Unternehmer die Leistung erbracht und der Verbraucher diese auch vollständig bezahlt hat. Fraglich ist, ob dann das Widerrufsrecht bei Verträgen, die für einen langen Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, bei Zahlungsverweigerung des Verbrauchers und fehlender oder mangelhafter Widerrufsbelehrung quasi unbegrenzt bestehen bleibt.
 
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