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Alt 16.09.2009, 01:31   #1 (permalink)
schnippewippe
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Standard Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt

Laut " Heise online " werden Abzocker in Hannover nicht belangt
Diese Sache zeigt mal wieder wie verschieden die Gesetze ausgelegt werden.
3 Gerichte 2 Meinungen.
Zitat:
@ Heise
Das Landgericht Hildesheim beispielsweise urteilte in einem vergleichbaren Fall, dass es sich um Betrug handle, denn die Täter hätten den Opfern "ein nicht vorhandenes Kommunikationsanliegen vorgespiegelt". Auch andernorts gehen die Staatsanwaltschaften gegen die Ping-Betrüger vor.
Zitat:
@ Heise
Ein Verfahren gegen einen namentlich bekannten Abzocker wollte die Behörde nicht eröffnen. "Diesem Anruf allein kann kein Erklärungsinhalt beigemessen werden, insbesondere keine Aufforderung zu einem -kostenlosen- Rückruf" schreibt der Staatsanwalt in einem Bescheid an einen Anzeigeerstatter. Die Opfer seien selbst schuld, schlussfolgert er: "Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Rufnummer zurückzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren für dieses Telefonat anfallen könnten, anstatt gegebenenfalls einen erneuten Anrufversuch abzuwarten, ist dies ihr eigenes Risiko."----------------------
Rückendeckung erhält die Staatsanwaltschaft Hannover von der vorgesetzten Dienststelle, der Generalstaatsanwaltschaft Celle, bei der der Anzeigeerstatter Beschwerde einlegte.
und nun der Link zum Bericht heise online - 09.09.09 - Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt

Ich kann nur jeden User raten , lest Euch das Ende vom Bericht durch.
Wie ihr selber lesen könnt , kann man sich nicht darauf verlassen die Sache zu gewinnen.
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http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Geändert von schnippewippe (16.09.2009 um 01:35 Uhr)
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