Zitat:
Zitat von schnippewippe
Hier noch was für die Kunden die bei der Abzocke schon das erste Jahr bezahlt haben. Glaube das ist hier noch nicht geschrieben worden.
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Hierzu gibt es auch ein sehr schönes Urteil.
Und da es eine *Unternehmerin* betrifft,die ja normal gesehen sich mit Verträgen auskennen sollten,ist es für Verbraucher interessant.Es handelt sich um ein
Berufungsurteil!! (Amtsgericht Syke Geschäfts Nr.:26 C 582/03)
Zitat:
Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag.
Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet.
Quelle:>> ergo-film.de/Urteil AG Syke
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In der
Berufung erging folgendes Urteil:>>
die Berufung hat die Klagepartei verloren.