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Alt 15.09.2009, 19:25   #11 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hier noch was für die Kunden die bei der Abzocke schon das erste Jahr bezahlt haben. Glaube das ist hier noch nicht geschrieben worden.
Hierzu gibt es auch ein sehr schönes Urteil.
Und da es eine *Unternehmerin* betrifft,die ja normal gesehen sich mit Verträgen auskennen sollten,ist es für Verbraucher interessant.Es handelt sich um ein Berufungsurteil!! (Amtsgericht Syke Geschäfts Nr.:26 C 582/03)
Zitat:
Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag.
Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet.
Quelle:>> ergo-film.de/Urteil AG Syke
In der Berufung erging folgendes Urteil:>> die Berufung hat die Klagepartei verloren.
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