Zitat:
Zitat von schnippewippe
VIII ZR 13/01
Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
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Das habe ich schon einmal erklärt,das ist falsch!!!!
Die 13 Monatsfrist gilt bei einer SEPA-Lastschrift.
Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.
Quelle:
Bundesbank.de
Lastschrift,so wir sie kennen:
Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.
Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.
BGH-Urteil: XI ZR 258/99
Das heisst im Prinzip,es gibt keine Frist.
Nachtrag:
Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien
Update:
So, hab einen Termin für den 30.9. bekommen ...also wird das nix mit rückbuchen  egal, Hauptsache ich komm vielleicht irgendwie da raus.
LG
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Wurde denn schon abgebucht?
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