Wenn die Verbraucherzentrale der Meinung ist das du im Recht bist und sie dir ein Schreiben geben , kannst du dann das Geld zurück holen lassen.
Wie lange habe ich Zeit, unberechtigte Forderungen zurückbuchen zu lassen?
Hat man keine Einzugsermächtigung erteilt, haben Sie 13 Monate Zeit. Dieses Gesetz gilt seit 31. Oktober 2009.
Ihr seit nach dem Probeabo nicht noch einmal gefragt worden ,ob ihr nun ein kostenpflichtiges Abo haben wollt. Das Abo wäre laut Werber erst nach dem Anruf zustande gekommen. Viele haben ja auch keine Unterlagen bekommen. Konnten somit auch nicht die AGB oder Widerrufsbelehrung lesen. Ihr habt widerrufen/ angefochten.
Es gibt keine Einzugsermächtigung für ein kostenpflichtiges Abo.
Lasst Euch da gar nicht bei der Bank abwimmeln.
Wir haben hier schon einige Fälle bei der "" Gewinnspielseite "" ,wo noch nach Monaten die Bank das Geld zurück gezahlt hat. Da ging es schon um einige 1000 €