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Alt 06.09.2010, 10:20   #278 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien Beitrag anzeigen

Zur Zeit schwanke ich zwischen dem Entschluss, alle Hefte zusammenzupacken und zurückzuschicken und mir mir den Briefen aus dem Web ein böses Einschreiben zusammenzubasteln,
Es wäre falsch in deiner Situation selbst ein Schreiben zu verfassen.
Deine Lage ist,wie du selbst erkannt hast etwas verworren.(Kündigung).
Besser ist wenn du dir einen Brief von der Verbraucherzentrale aufsetzen lässt.
Zitat:
Zitat von mlle bonne-à-rien Beitrag anzeigen
Bin vor 1-2 Tagen auf die Sache mit der Anfechtung gestoßen, aber dazu ist es wohl schon zu spät, da es heißt, dass es unverzüglich nachdem man den Irrtum bemerkt hat geschehen muss (und laut einigen Posts hier ohnehin nicht ohne Fachmann geht).
Bei Täuschung beträgt die Frist: 1Jahr.
Zitat:
§ 124 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört.
Da du Studentin bist und vermutlich wenig Einkommen hast>>> Beratungs-,und Prozesskostenhilfe (PDF)
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Update:>> Hier lesen

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