Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.09.2010, 10:13   #1 (permalink)
schnippewippe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.378
Standard Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerz

Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt
Auch OLG Frankfurt urteilt gegen Commerzbank

Zitat:
Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucher-zentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr wird eine weitere Überziehung „geduldet“. Der Zinssatz für diese „geduldete Überziehung“ ist besonders hoch, bei der Commerzbank liegt er zurzeit bei stolzen 18,74 Prozent pro Jahr und damit im Spitzenfeld. Das Geldhaus verlangte darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten................aus dem link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten