27.08.2010, 13:11
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„Telefon*abzocke muss aufhören“
„Telefon*abzocke muss aufhören“
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Zitat:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in der Zeit von Anfang März bis Ende Juli 2010 rund 14.000 Verbraucherbeschwerden zu ver*botenen Werbeanrufen registriert. Lediglich 110 Befragte hätten ein*geräumt, dass sie zuvor mit einem Werbeanruf einverstanden gewesen seien. In mindestens 3.787 Fällen sei es am Telefon zu einem Vertrags*abschluss gekommen, bei rund 80 Prozent handelte es sich um unter*geschobene Vertragsabschlüsse.
„Telefonabzocke muss aufhören. Wir brauchen eine deutlich schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel zu den heute veröffent*lichten Zahlen der Verbraucherzentrale NRW. „Ich werde noch im Herbst eine Bundesratsinitiative starten, damit das Unterschieben von Verträgen für Verbraucher ein Ende hat. Wir benötigen endlich die rich*tigen Mittel, um belästigende Telefonwerbung wirksam zu bekämpfen.“
Dieses Vorhaben wird unterstützt von Klaus Müller, dem Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Mit den wirkungslosen Paragrafen muss Schluss sein. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen dringend ein Gesetz, das nicht länger halbherzig, sondern konsequent gegen die zwielichtigen Werbepraktiken am Telefon schützt.“
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Nachbesserung soll die Einführung der so genannten Bestätigungslösung stehen. Die Bestätigungslösung sieht vor, dass eine Vertragserklärung, die ein Verbraucher bei einem unerbetenen Werbeanruf abgibt, nachträglich noch einmal in Textform, das heißt per Brief, E-Mail oder SMS bestätigt werden muss. Erst auf diese Weise kann der Verbraucher eine überlegte Entscheidung treffen und ist nicht der Überrumpelung am Telefon ausgesetzt. Bisher sind Verträge, die am Telefon geschlossen werden, bindend, wenn sie nicht widerrufen werden....................weiter im link
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