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Alt 15.09.2009, 06:52   #2 (permalink)
kruemeltee
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Standard AW: 16: Rechtsirrtümer

das mit dem "Vertrag muss immer schriftlich sein" find ich ganz drollig ... ich hab letztens für eine Firma als Dolmetscher gearbeitet. Mein englischsprachiger Partner war ein ganz lustiger und meinte zwischendurch "ein Vertrag ist nur für die Scheidung gut" ... sein Hintergedanke (der berechtigt ist) war der, daß wenn man einen Vertrag abschliesst und beide Parteien mit ihrem Partner glücklich und zufrieden sind, schaut niemand den Vertrag noch einmal an ... nur im Falle, wenn einer der beiden etwas nicht oder ungenügend ausführt kommt es zum Streit und ggf. zur "Scheidung" und genau dafür ist dann wieder der Vertrag da ...
klar ist es rechtens, daß man auch einen Vertrag mündlich abschliessen kann, allerdings wie bekomme ich mein Recht, wenn mein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt? Ich muss es nachweisen ... daher empfielt sich immer etwas schriftliches in der Hand zu halten :-)

mfg Maddin
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