ARD Morgenmagazin" untersucht Versicherungsangebote
Ratenzahlungen sind häufig vollkommen überhöht
Zitat:
Wer Versicherungen, bei denen die Prämie im Voraus fällig wird – z.B. Lebens- und Sachversicherungen – in Teilbeträgen oder monatlichen Raten zahlt, muss mit erheblichen Zuschlägen rechnen. Diese sind nach Meinung von Verbraucherschützern unklar, weil sie nicht als effektiver Jahreszins angegeben werden. Der Bundesgerichtshof wollte dem, aller Voraussicht nach, zustimmen. Bisher kam er aber nicht dazu, weil der Versicherer, den die Verbraucherschützer exemplarisch verklagten, kurz vor dem BGH-Spruch klein beigab und das Urteil des Landgerichtes Bamberg akzeptierte. Für Riester-Verträge nennt dieses Unternehmen nun den effektiven Jahreszins. Der Streit mit anderen Versicherern geht bis zu einem endgültigen BGH-Urteil weiter.
Fehlt die Angabe des effektiven Jahreszinses, ist nach Meinung von Verbraucherschützern, Juristen und Gerichten ein Zinssatz von vier Prozent akzeptabel. Daher können Kunden zuviel bezahlte Ratenzahlungszuschläge teilweise zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern, wenn der effektive Jahreszins nicht angegeben ist.......................weiter im link
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