Ab Windstärke 8 (62-74 km/h) herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Dann kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherungen für Schäden auf. Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Auch hier sind die Folgeschäden – die, z. B. nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert. In der Glasversicherung werden ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung ersetzt.
Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht – etwa durch Umkippen des Fahrzeuges –, sondern auch Beschädigungen, die durch umher fliegende Gegenstände wie z. B. Ziegel und Äste, angerichtet werden.................mehr im link